Ende der Übergangsregelung zum Fortbestehen der Erlaubnis zum 31.12.2025

Der BSV berichtet über das Ende der Übergagsreglung zum Fortbestehen der Erlaubnis. Dies betrifft ausschließlich die Regelung bei Besitz von Waffen im Grundkontingent bei einer Vereinsmitgliedschaft unter 10 Jahren. Ausschließlich dies hat sich nun geändert, es ist nun hierfür eine Bescheinigung des Verbandes erforderlich.

Die Ausführliche Erklärung findet ihr im Link zum BSV.