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Abteilung Großkaliber
Inhaltsverzeichnis
Über unsere Abteilung
- 27 aktive Mitglieder
- 2 Turnierteams
Die Großkaliberabteilung zählt 27 aktive Mitglieder. In den letzten Jahren erzielte sie beeindruckende Erfolge, darunter mehrere Medaillengewinne bei regionalen und Landesmeisterschaften. Diese Erfolge resultieren aus intensiven Trainings und starkem Teamgeist. Die Mitglieder sind durch ihre Begeisterung für den Schießsport und das Gemeinschaftsgefühl hoch motiviert, was den Verein zu einer erfolgreichen und harmonischen Einheit macht.
Übrigens: Wir nehmen aktuell noch neue Mitglieder auf.
Bei Interesse, kommt einfach zu den Trainingszeiten vorbei.
Ansprechpartner
Abteilungsleitung
Wolfgang Peipe
E: gewehr@sg1744ma.de
T: 0159 06367924
Stellv. Leitung
Lothar Bohrmann
E: grosskaliber@sg1744ma.de
T: 06201 43738
Aktuelle Turnier-Erfolge
Schießordnung für das Großkaliberschießen mit Langwaffen
Standgebühren
Vereinsmitglieder | 1 € |
DSB-Mitglieder | 10 € |
DBS-Mitglieder | 10 € |
DJV-Mitglieder | 10 € |
Sonstige | 20 € |
Aufsicht
Das Schießen ist nur unter Anleitung eines aufsichtsberechtigten Vereinsmitglieds zulässig.
Ausnahme
Ein zur Aufsichtsführung befähigtes Vereinsmitglied der SG von 1744 e.V. darf Schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass es sich allein auf dem Schießstand befindet (§11 Abs.3 Allgemeine Waffengesetz Verordnung).
Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist unbedingt Folge zu leisten
Ausweispflicht
Auf Verlangen der Aufsichtsperson sind die Mitgliedsausweise der SG 1744 e.V. vorzuzeigen.
Waffenarten:
Zum Schießen zugelassen sind alle Langwaffen, bis zu einer Mündungsenergie von 7500 Joule.
Beim Schießen mit halbautomatischen Selbstladewaffen dürfen nur Magazine verwendet werden, deren Kapazität 10 Patronen nicht überschreitet.
Das Einschießen einer Waffe und das Training der 50m Disziplinen z.B. Unterhebelrepetiergewehre dürfen nur auf den besonders gekennzeichneten 50m Ständen erfolgen.
Haftung:
Für Schäden, die durch das Schießen mit Großkaliberwaffen entstehen, haftet der Schütze in vollem Umfang.
Festsetzung einer Vertragsstrafe:
Alle Zuwiderhandlungen gegen diese Schießordnung können in Form einer Vertragsstrafe mit einem Bußgeld von 100.-Euro geahndet werden.
Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
Mannheim, den 13. März 2017
gez. Oberschießleiter SG 1744 Mannheim
Trainingszeiten
Wochentag | Uhrzeit | Waffen |
---|---|---|
Dienstag | 17 – 21 Uhr | Großkaliber |
Donnerstag | 17 – 21 Uhr | Großkaliber |
Samstag | 11 – 17 Uhr | Großkaliber |
Weitere Zeiten, Kleinkaliber und Zimmerstutzen nach Absprache.